Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat September 2024:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung 
 | 
			10.10.2024 | 
| Zusammenfassende Meldung | 25.10.2024 | 
| Sozialversicherung | 26.09.2024 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.10.2024 | 
Für den Monat Oktober 2024:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin | 
|---|---|
| Umsatzsteuer-Voranmeldung 
 | 11.11.2024 10.12.2024 | 
| Zusammenfassende Meldung | 25.11.2024 | 
| Sozialversicherung | 29.(28.)10.2024 | 
| Lohnsteuer-Anmeldung | 11.11.2024 | 
| Gewerbesteuer-Vorauszahlung Q4 | 15.11.2024 | 
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
 
				 
															 
															